Freitag, 14. Juli 2017

Verfassungsrichter auf die Couch

Das könnte einem in den sinn kommen, wenn man sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgestz durchliest.Insgesamt Elf klagen sind dagegen anhängig .Über fünf hat am 11.7. das Verfassungsgericht entschieden. Das Urteil kann durchaus  als schizophren angesehen werden,denn es stellt fest, das dieses Gesetz in der Tat in die Koalitionsfreiheit eingreift, und die kleinen Spartengewerkschaften benachteiligt, erklärte es dennoch für im Kern Verfassungskonform, und ordnet nur Korrekturen an.

Ein typisches Ja aber-Urteil, mit dem sich die Verfassungsrichter offenbar vor einem klaren Spruch drücken wollten, der bedeutete, es zu kassieren.So hat man statt dessen die Verantwortung den Arbeitsgerichten zugeschoben, die von Fall zu Fall entscheiden müssen,welcher Tarifvertrag gelten soll.
Eine  Ausführliche Einschätzung eines Arbeitsrechtlers, findet man hier.

Ebenso schizophren kann man die Politik bezeichnen, die doch sonst Wettbewerb so toll findet, hier aber einen wirklichen sinnvollen Wettbewerb zwischen Gewerkschaften unterdrückt,wer seine Mitglieder am besten vertritt, und die besten Abschlüsse aushandelt, denn der würde die DGB-Gewerkschaften zwingen,ihren zahmen Kurs zu ändern, aufhören das Wettbewerbsfähig-Gebrabbel der Arbeitgeber nach zu plappern. und wieder kämpferisch zu werden.

Und wenn es nun den Sozen um einen Tarif im Betrieb ginge , sollten sie Hartz IV zurück nehmen, ebenso die Deregulierung der Leiharbeit, Werksverträge ,Sachgrundlose Befristung und Mini-Jobs abschaffen,ach und von ihrem Vorhaben die Sklaverei wieder einzuführen sollten sie dann auch  Abstand nehmen.Dann hätten sie auch wieder Chancen bei der Bundestagswahl. Nebenbei, wenn man gleichen Lohn für alle haben will, wäre es auch sinnvoll ,27 Jahre nach der Einheit mit Tarifverträgen Ost und West Schluss zu machen.Dies auch an die Gewerkschaften.

Übrigens , auch im öffentlichen Dienst gibt es unterschiedliche Tarife für Landesbeschäftigte den TVL(Tarifvertrag der Länder), für Kommunale Beschäftigte den TVÖD(Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst),So werde ich zum Beispiel nach dem TVÖD bezalht,meine Auszubildenden , über eine Landesgesellschaft eingestellt, nach TVL. Und schließlich gibt es auch noch einen TVÖD für Bundesangestellte, von 16 verschiedenen Beamtenrechten ganz zu schweigen.Vielleicht sollte man mit "Ein Tarif im Betrieb" bei sich selber anfangen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit der Veröffentlichung eines Kommentars erlaube ich Dieser Seite die Speicherung meiner Daten. Für Übersicht über Kommentare und um Missbrauch zu verhindern, speichert diese Webseite Name, E-Mail, Kommentar sowie IP-Adresse und Timestamp des Kommentars. Du kannst den Kommentar später jederzeit wieder löschen