Mittwoch, 22. Juli 2015

Mit dem Kopf gegen die Wand gerannt? Egal, gleich noch mal dagegen laufen!

Menschen kann man in zwei Kategorien teilen: diejenigen ,die aus Fehlern und Blamagen lernen, und jene, die selbst nach der größten Klatsche nicht bereit sind auch nur im geringsten dazu zu lernen. Zu letzteren darf man einmal mehr die bajuwarische Splittergruppe zählen, die in der Bundesregierung wie ein Blinddarm agiert: Immer gereizt, völlig überflüssig.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht wie erwartet das Betreuungsgeld gestoppt. Grund: Dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Leistung, hieß es in Karlsruhe. Zuständig für ein Betreuungsgeld sind die Länder. Und doch gingen die Richter, die das Urteil einstimmig fällten, noch einen Schritt weiter: „Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Wenn sie es nicht in Anspruch, dann verzichten sie freiwillig.“ Es besteht somit folglich auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. Ist eigentlich auch logisch: Warum sollte man eine Leistung, die man nicht in Anspruch nimmt, auf anderem Wege erstattet bekommen? Es käme ja auch kein Radfahrer auf die Idee, die Subventionen für den öffentlichen Personennahverkehr für sich einzufordern.

Das diese Herdprämie auch fatale Fehlanreize setzt, ist ja schon hinlänglich bewiesen. So werden So stellt eine Befragung ,die von Wissenschaftlern bei Eltern durchgeführt wurde fest, das gerade für sozialschwache und bildungsferne Familien, darunter auch Migrantin/nen hier besonderen Anreiz bekommen, ihre Kinder nicht in Kitas oder Krippen zu geben, sondern zu Hause zu erziehen, und ihnen somit frühkindliche Bildung vor zu enthalten.

Um hier falschen Eindrücken vorzubeugen: Eltern ihre Kinder lieber zu Hause selbst aufziehen, verdienen genauso viel Respekt, und haben ein Recht auf diese Lebensweise, wie jene, die sie in Kitas oder Krippen betreuen zu lassen ,um Beruf und Familie unter ein Dach zu bringen. Wer sein Kind in die Krippe oder den Kindergarten gibt, ist dadurch nicht die bessere Mutter beziehungsweise der bessere Vater.Vielmehr geht es um wirkliche Wahlfreiheit. Und die wird nicht durch 150 Euro im Monat gesichert, sondern durch ein qualitativ und quantitativ gut ausgestattetes Kita-Angebot, das man annehmen kann oder nicht(und in ersterem Fall übrigens auch bezahlen muss). Doch an frühkindlichen Betreuungseinrichtungen mangelt es gerade in Bayern, wo der Landesregierung  ja angeblich die Wahlfreiheit so wichtig ist.

Nun könnte man meinen, das man aus solch einer verfassungsrechtlichen Ohrfeige lernt. Die Meisten täten das sicher auch,aber natürlich nicht die CSU. Deren Vorsitzender tönte gleich nach dem Urteil, Bayern werde weiter hin das Betreuungsgeld zahlen, und man erwarte dafür weiterhin Bundesmittel zu bekommen. Das das Verfassungsgericht gerade gesagt hat ,es ist LÄNDERSACHE, ignorieren wir da mal  geflissentlich.

Ja, auch diese zweite Klatsche hat weniger den Realitätssinn  als die Sturheit gefördert.
Dabei hat Seehofer es doch selber gesagt: Das Bettreuungsgeld sei Markenkern bayrischer Familienpolitik- Eben: BAYRISCHER Familienpolitik, nicht der des Bundes. Dies zu unterscheiden, wird der Sonnenkönig von der Isar, der in seiner Realitätsverweigerung im Moment mehr an Ludwig II erinnert ,wohl jetzt lernen müssen.


Allerdings das das sture Bestehen der uneinsichtigen CSU auf ein Betreuungsgeld aus Bundesmitteln, zeigt, das man dazu wohl nicht bereit ist, und macht vor allem eines klar: Das Recht auf mindestens ein populistisches Gaga- Gesetz pro Legislaturperiode wollen sich die Christsozialen Realitätsallergiker von niemandem nehmen lassen.

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