Montag, 4. Mai 2015

Das Recht zu streiken

bahnstreik
Übernommen von Burk´s Blog,Originalfoto: Nicolas 17,Wikipedia

Dieser Post kann ergänzend zum Letzten gesehen werden.Er ist allerdings auch der aktuellen Entwicklung des Bahn-Arbeitskampfes geschuldet. Wildes Gehetze flammt hier wieder auf gegen die GDL, auch von Arbeitnehmern.Sicher, die Wut über nicht fahrende Züge ist speziell bei Berufs-Pendlern nachvollziehbar, jedoch treffen Streiks immer auch unbeteiligte Personen.Und letztendlich geht es hier nicht nur um die vernünftigen Forderungen der GDL, sondern letztlich darum, das der Wirtschaft Gewerkschaftsführer ein Dorn im Auge sind, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, und nicht zu faulen Kompromissen bereit sind.
Es geht aber auch um etwas anderes ,nämlich, um die weitere Beschneidung des Streikrechts, das in Deutschland ohnehin mit das restriktivste und rückständigste der Welt ist.Dazu noch einmal der Wiesbadener Appell.
Dies soll mit dem "Gesetz zur Tarifeinheit" geschehen.Die Weigerung der Bahn , vernünftig zu verhandeln hat wohl hier ihre Ursache, wie auch Jens Berger auf den Nachdenkseiten feststellt:
(...)"Interessant ist, dass der BILD-Kommentator und ehemalige Regierungssprecher von Schröder Béla Anda hier einen Kernpunkt anspricht, den man zum Verständnis des Eisenbahnerstreiks im Auge behalten muss. Natürlich wird der Streik durch die Medien als stärkstes Argument für ein Tarifeinheitsgesetz ins Feld geführt. Und nun überlegen Sie einmal, wem die Deutsche Bahn AG gehört? Die DB AG ist eine 100% Tochter des Bundes. Das Management der DB AG agiert also im direkten Auftrag der Vertreter des Bundes, die hier die Kapitalseite stellen. Kann es da wirklich überraschen, dass die DB AG sich derart quer stellt und Forderungen der GDL, die bei nüchterner Betrachtung vollkommen gerechtfertigt sind, noch nicht einmal diskutieren will und damit(!) eine weitere Eskalation herbeiführt? Nicht die GDL, sondern die Bundesregierung will hier ein Exempel statuieren, um den Weg zum Tarifeinheitsgesetz zu bereiten. Und die Medien spielen dieses Spiel nicht nur mit … sie sind durch ihre grotesk einseitige Interpretation des Arbeitskampfs sogar die eigentlichen Fußsoldaten in dieser PR-Schlacht für ein Gesetz, das die Koalitionsfreiheit in Deutschland massiv beschädigen wird."                                                                                 (Jens Berger auf den Nachdenkseiten bei Hinweise des Tages,v.4.5.15)
Stellungnahme der GDL 

Die Bahn agiert also im Auftrag ihres Eigentümers, nämlich der Bundesregierung, als Agent Provocateuer, um durch bewusst herbei geführte Eskalation des Tarifstreits Akzeptanz für das Tarifeinheitsgesetz zu schaffen.
Wie viele renommierte Arbeitsrechtler, aber auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages feststellen, dürfte dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. keinen Bestand haben, weil es die Koalitionsfreiheit nach Art.9, Abs. 3 GG verletzt. Es dürfte aber auch mit europäischem Recht nicht vereinbar sein.
Interessant vor diesem Hintergrund ,ist die Klage von 761 Beschäftigten des Bremer Mercedes-Werkes gegen ihre Abmahnung. Diese wurde ausgesprochen, weil sie in der Nacht vom 11. auf 12. Dezember 2014 aus Protest gegen Spar- und Rationalisierungsvorhaben der Werksleitung streikten.Mehr dazu hier.
Hauptgrundlage der Klage ist die Feststellung, das das Verbot von Streiks ohne Aufruf der Gewerkschaften, und ohne Tarifrunde eine unzulässige Einschränkung des Streikrechts und mit europäischen Standards nicht vereinbar ist. Und dies trifft durchaus zu:
(...)Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.
Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.
Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.
Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.(...)                                                                                                                (Aus dem Wiesbadener Appell. Hervorhebungen durch der Doctor)
Der Ausgang dieser Klage dürfte sehr interessant sein, denn er könnte weitreichende Auswirkungen für das Arbeitsrecht, und die betriebliche Mitbestimmung haben.
Der Arbeitskampf bei der Bahn spitzt sich also zu ,und auch bei Post und Kitas stehen die Zeichen auf Streik.
Das einzig Dumme an der Sache ist, das der Bahn-Streik der Bundesregierung die Möglichkeit gibt ,von der BND-Affäre abzulenken, indem man den Michels Zorn auf die Lokführer lenkt.Aber soll man deswegen nicht streiken?

Hier noch ein weiterführender Artikel von Jens Berger auf den Nachdenkseiten

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